RS Vwgh 1990/10/11 90/06/0055

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Veröffentlicht am 11.10.1990
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs3;
VwRallg;

Rechtssatz

Dem AVG ist der die ZPO beherrschende Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme fremd. Die Behörde kann sich bei ihren Ermittlungen jederzeit Hilfspersonen bedienen.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990060055.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

21.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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