Index
L71023 Rauchfangkehrergewerbe NiederösterreichNorm
GewO 1973 §177 Abs1;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Übertretung der Gewerbeordnung 1973, Schutz vor weiterer Verfolgung wegen gleichartiger Verwaltungsübertretungen - Mit einer Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist eine Aussage über die Berechtigung der Beschwerde in keiner Weise verbunden.
Schlagworte
Begriff der aufschiebenden WirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990040073.A01Im RIS seit
26.09.2001