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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §410 Abs1 Z7;Rechtssatz
Der Dienstnehmer kann die Feststellung der sich für ihn aus dem NSchG (jedenfalls für Belange der Sozialversicherung) ergebenden Rechte und Pflichten verlangen und gegen einen seinen Vorstellungen nicht entsprechenden Bescheid Berufung erheben (Hinweis E 9.4.1987, 85/08/0027).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideVoraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungslegitimation Person des BerufungswerbersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990080054.X01Im RIS seit
25.01.2001Zuletzt aktualisiert am
18.06.2010