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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §9;Rechtssatz
Ein Arbeitsloser ist nicht arbeitswillig, wenn er sich weigert, eine ihm vom Arbeitsamt zugewiesene, im Sinne der Abs 2 bis 4 des § 9 AlVG zumutbare Beschäftigung nicht an dem für den Beginn der Beschäftigung vorgesehenen Termin anzutreten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989080141.X04Im RIS seit
18.10.2001Zuletzt aktualisiert am
29.04.2011