RS Vwgh 1990/10/16 89/08/0141

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Veröffentlicht am 16.10.1990
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §9;

Rechtssatz

Ein Arbeitsloser ist nicht arbeitswillig, wenn er sich weigert, eine ihm vom Arbeitsamt zugewiesene, im Sinne der Abs 2 bis 4 des § 9 AlVG zumutbare Beschäftigung nicht an dem für den Beginn der Beschäftigung vorgesehenen Termin anzutreten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989080141.X04

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

29.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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