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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §10 Abs1;Rechtssatz
Eine mangelnde Zuweisungstauglichkeit setzt voraus, daß erstens eine rechtsverbindliche Vereinbarung vorliegt, die vom Arbeitslosen im Hinblick auf die ihm vom Arbeitsamt zugewiesene Beschäftigung nicht ohne für ihn ungünstige rechtliche Konsequenzen aufgelöst werden kann, und daß zweitens die von der rechtsverbindlichen Vereinbarung betroffene Beschäftigung Arbeitslosigkeit im Sinne des § 12 AlVG ausschließt (Hinweis E 13.9.1985, 85/08/0077, E 30.9.1985, 85/08/0083, E 9.4.1987, 86/08/0088 und E 12.2.1988, 86/08/0194).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989080141.X06Im RIS seit
18.10.2001Zuletzt aktualisiert am
29.04.2011