RS Vwgh 1990/10/16 90/08/0054

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Veröffentlicht am 16.10.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
AVG §52;
NSchG 1981 Art7 Abs2 Z2;

Rechtssatz

Ob die erschwerten Arbeitsbedingungen nach Art 7 Abs 2 Z 2 NSchG vorliegen oder nicht, kann nur durch objektivierbare Meßverfahren und nicht durch nicht nachprüfbare, auf bloß subjektivem Empfinden beruhenden Aussagen der betroffenen Dienstnehmer geklärt werden.

Schlagworte

Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes FachgebietSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle WahrheitBeweiswürdigung Wertung der Beweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990080054.X04

Im RIS seit

25.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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