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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Ob die erschwerten Arbeitsbedingungen nach Art 7 Abs 2 Z 2 NSchG vorliegen oder nicht, kann nur durch objektivierbare Meßverfahren und nicht durch nicht nachprüfbare, auf bloß subjektivem Empfinden beruhenden Aussagen der betroffenen Dienstnehmer geklärt werden.
Schlagworte
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes FachgebietSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle WahrheitBeweiswürdigung Wertung der BeweismittelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990080054.X04Im RIS seit
25.01.2001Zuletzt aktualisiert am
18.06.2010