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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §71 Abs1 lita;Rechtssatz
Die Zustellung einer Hinterlegungsanzeige hängt zwar von der Ordnungsgemäßheit des Zustellvorganges ab, nicht aber davon, daß sie dem Empfänger zur Kenntnis gelangt (Hinweis E 24.9.1986, 86/03/0106, VwSlg 12240 A/1986). Sollte trotz ordnungsgemäßer Zustellung dem Empfänger eine Hinterlegung nicht zur Kenntnis gelangt sein, so stünde ihm für diesen Fall das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Verfügung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1987050063.X03Im RIS seit
11.12.2001Zuletzt aktualisiert am
24.06.2013