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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §46 Abs4;Rechtssatz
Der Arbeitslose, der eine Leistung aus der Versicherungsgemeinschaft der Arbeitslosenversicherung in Anspruch nimmt, muß sich darauf einstellen, eine ihm angebotene, iSd § 9 Abs 2 bis 4 AlVG zumutbare Beschäftigung auch zu akzeptieren, dh bezogen auf eben diesen in seinen geforderten Spezifikationen zumutbaren Arbeitsplatz arbeitswillig sein (Hinweis 23.2.1984, 81/08/0209).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989080141.X03Im RIS seit
18.10.2001Zuletzt aktualisiert am
29.04.2011