RS Vwgh 1990/10/16 89/08/0141

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Veröffentlicht am 16.10.1990
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §9;

Rechtssatz

Nur wenige Tage umfassende Aushilfstätigkeiten sind, auch wenn sie durch rechtsverbindliche Vereinbarungen begründet sind, für die Zuweisungstauglichkeit einer neuen Beschäftigung durch das Arbeitsamt und für die Tatbestandsmäßigkeit des Verhaltens des Arbeitslosen im Sinne des § 10 Abs 1 AlVG ohne Bedeutung, wenn die vom Arbeitsamt zugewiesene Beschäftigung nicht nur im Sinne des § 9 Abs 2 bis 4 AlVG zumutbar, sondern auch für eine nicht von vornherein ebenfalls nur auf wenige Tage beschränkte Dauer in Aussicht genommen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989080141.X07

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

29.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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