RS Vwgh 1990/10/18 90/09/0061

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Veröffentlicht am 18.10.1990
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §123;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/09/0143 E 13. November 1985 VwSlg 11938 A/1985 RS 1

Stammrechtssatz

Die abschließende rechtliche Beurteilung des dem Beamten zur Last gelegten Verhaltens (Dienstpflichtverletzung) ist im Einleitungsbeschluss nicht erforderlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990090061.X06

Im RIS seit

18.10.1990

Zuletzt aktualisiert am

24.10.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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