RS Vwgh 1990/10/18 90/16/0047

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.10.1990
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Index

27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
98/01 Wohnbauförderung

Norm

GGG 1984 §10 Z2;
WFG 1984 §10 Abs5;

Rechtssatz

Die Darlehenshingabe einer Gemeinde zur Förderung des Wohnbaues kann nicht jenem - dem öffentlichrechtlichen Wirkungskreis zuzurechnenden - Teil der Privatwirtschaftsverwaltung zugerechnet werden, der in Ausführung einer gesetzlichen Verpflichtung erfolgt (Hinweis E 18.4.1990, 89/16/0154).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990160047.X03

Im RIS seit

24.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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