RS Vwgh 1990/10/19 90/09/0120

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Veröffentlicht am 19.10.1990
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Index

43/01 Wehrrecht allgemein
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §112 Abs1;
BDG 1979 §112 Abs3;
HDG 1985 §40 Abs1;
HDG 1985 §40 Abs4;

Rechtssatz

Qualifiziert ein Untergebener (hier: ein hochrangiger Offizier des Bundesheeres) ein Verhalten seinen Vorgesetzten (hier; des Ressortleiters) ohne Rücksicht auf seine Wortwahl als unehrenhaft ab, so ist dieses Verhalten gerade im militärischen Bereich iSd § 40 Abs 1 und 2 HDG 1985 geeignet, das Ansehen des Amtes oder wesentliche Interessen des Dienstes, insb die Aufrechterhaltung der Disziplin und Ordnung, zu gefährden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990090120.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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