RS Vwgh 1990/10/22 90/19/0148

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Veröffentlicht am 22.10.1990
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §32;
AVG §33;
FrPolG 1954 §4;
VwRallg;

Rechtssatz

Durch die Bestätigung des erstinstanzlichen Bescheides mit der Maßgabe, daß die ausgesprochene Befristung des Aufenthaltsverbotes auf drei Jahre verkürzt wird, kann kein Zweifel daran bestehen, daß die verkürzte Frist ab der Erlassung des "bestätigten" Bescheides erster Instanz zu laufen begonnen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990190148.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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