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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §9;Beachte
Besprechung AnwBl 3/1991, S 185;Rechtssatz
Erhebt eine "N Leasing Gesellschaft mbH & Co KG", neben der eine "N Leasinggesellschaft mbH & Co Assanierungsprojekt X KG" existiert, Beschwerde gegen einen an letztere KG ergangenen Bescheid, so handelt es sich bei einem Antrag der letzteren KG auf Richtigstellung der Bezeichnung der Beschwerdeführerin um das Einschreiten eines am Verfahren nicht beteiligten Rechtssubjektes, mit dem ein Wechsel in der Person des Bf angestrebt wird. Mangels Rechtsgrundlage für einen Parteiwechsel im vorliegenden Fall ist ein solcher Antrag zurückzuweisen.
Schlagworte
Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit juristische Person Personengesellschaft des Handelsrechts Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit juristische Person Personengesellschaft des HandelsrechtsEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990150075.X01Im RIS seit
22.10.1990