RS Vwgh 1990/10/22 90/15/0075

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.10.1990
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §9;
VwGG §34 Abs1;

Beachte

Besprechung AnwBl 3/1991, S 185;

Rechtssatz

Erhebt eine "N Leasing Gesellschaft mbH & Co KG", neben der eine "N Leasinggesellschaft mbH & Co Assanierungsprojekt X KG" existiert, Beschwerde gegen einen an letztere KG ergangenen Bescheid, so handelt es sich bei einem Antrag der letzteren KG auf Richtigstellung der Bezeichnung der Beschwerdeführerin um das Einschreiten eines am Verfahren nicht beteiligten Rechtssubjektes, mit dem ein Wechsel in der Person des Bf angestrebt wird. Mangels Rechtsgrundlage für einen Parteiwechsel im vorliegenden Fall ist ein solcher Antrag zurückzuweisen.

Schlagworte

Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit juristische Person Personengesellschaft des Handelsrechts Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit juristische Person Personengesellschaft des Handelsrechts

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990150075.X01

Im RIS seit

22.10.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten