RS Vwgh 1990/10/22 90/12/0238

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Veröffentlicht am 22.10.1990
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 lita;
VwGG §46 Abs1;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1990/06/27 90/18/0077 2

Stammrechtssatz

Der Begriff des minderen Grades des Versehens im § 46 Abs 1 VwGG ist grundsätzlich der leichten Fahrlässigkeit gleichzustellen. An einen rechtskundigen Parteienvertreter ist ein strengerer Maßstab anzulegen als an rechtsunkundige oder bisher nie an gerichtlichen Verfahren beteiligte Personen

(Hinweis EvBl 1987/94; Fasching, Lehrbuch des Zivilprozeßrechts zweite Aufl Rz 580).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990120238.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.02.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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