RS Vwgh 1990/10/22 90/10/0016

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Veröffentlicht am 22.10.1990
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Index

L55004 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Oberösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §52;
NatSchG OÖ 1982 §39 Abs1;
NatSchG OÖ 1982 §39 Abs4;
NatSchG OÖ 1982 §5 Abs1;

Rechtssatz

Die Wertung einer Maßnahme als Eingriff in das Landschaftsbild obliegt als Akt der rechtlichen Beurteilung der Landschaftsschutzbehörde. Die rechtliche Beurteilung setzt nicht voraus, daß die Maßnahme von einem Sachverständigen "dezidiert als Eingriff festgestellt wird".

Schlagworte

Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Bautechniker Ortsbild Landschaftsbild

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990100016.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

03.10.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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