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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §2 Abs3;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 221;Rechtssatz
Werbegraphiker und Gebrauchsgraphiker sind zwar in der Regel kunstgewerblich tätig. Die Eignung eines Gegenstandes zum Gebrauch schließt aber keineswegs aus, daß die in der Herstellung des Gegenstandes bestehende Tätigkeit eine künstlerische ist, dh der Gebrauchswert kann einem Objekt nicht die Eigenschaft eines Kunstwerkes nehmen. Dies trifft auch für den Bereich der Graphik zu (Hinweis E 23.10.1990, 90/14/0035).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989140181.X04Im RIS seit
23.10.1990