RS Vwgh 1990/10/23 89/11/0226

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Veröffentlicht am 23.10.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §41 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/05/22 90/08/0021 1 (hier: Darstellung in der Gegenschrift)

Stammrechtssatz

Im Verfahren vor dem VwGH erfolgt die Prüfung des angefochtenen Bescheides gem § 41 Abs 1 VwGG ausschließlich auf Grund des von der belBeh angenommenen Sachverhaltes. Es ist dem VwGH verwehrt, Tatsachen, die erst im Beschwerdeverfahren neu vorgebracht werden, zu berücksichtigen.

Schlagworte

Angenommener Sachverhalt (siehe auch Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein und Sachverhalt Verfahrensmängel) Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989110226.X02

Im RIS seit

23.10.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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