RS Vwgh 1990/10/23 90/14/0102

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Veröffentlicht am 23.10.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §5;
EStG 1972 §6 Z9;

Rechtssatz

Es erfolgt keine Aufwertung von Grund und Boden (Betriebsliegenschaft) wegen Änderung der Gewinnermittlungsart von § 4 Abs 1 auf § 5 EStG 1972 (hier: unentgeltliche Betriebsübernahme durch eine in das Handelsregister eingetragene OHG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990140102.X04

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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