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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §64 Abs6;Rechtssatz
Obwohl gem § 64 Abs 6 KFG grundsätzlich ein Anspruch auf Erteilung der österreichischen Lenkerberechtigung mit dem gleichen Umfang wie die ausländische eingeräumt ist, ist im Hinblick auf die Trennbarkeit des Ausspruches über die Erteilung der Lenkerberechtigung in Ansehung der einzelnen Kraftfahrzeuggruppen für den Fall, daß die Voraussetzungen nicht für alle Gruppen vorliegen, eine Erteilung mit einem im Vergleich zur ausländischen Lenkerberechtigung eingeschränkten Umfang möglich. Ebenso steht es dem Antragsteller frei, eine Lenkerberechtigung in diesem eingeschränkten Umfang zu begehren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990110085.X03Im RIS seit
12.06.2001