RS Vwgh 1990/10/23 90/11/0085

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.10.1990
beobachten
merken

Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §64 Abs6;

Rechtssatz

Obwohl gem § 64 Abs 6 KFG grundsätzlich ein Anspruch auf Erteilung der österreichischen Lenkerberechtigung mit dem gleichen Umfang wie die ausländische eingeräumt ist, ist im Hinblick auf die Trennbarkeit des Ausspruches über die Erteilung der Lenkerberechtigung in Ansehung der einzelnen Kraftfahrzeuggruppen für den Fall, daß die Voraussetzungen nicht für alle Gruppen vorliegen, eine Erteilung mit einem im Vergleich zur ausländischen Lenkerberechtigung eingeschränkten Umfang möglich. Ebenso steht es dem Antragsteller frei, eine Lenkerberechtigung in diesem eingeschränkten Umfang zu begehren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990110085.X03

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten