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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §12 Abs1 Z1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 200;Rechtssatz
AusfzF, weshalb ein nicht buchführungspflichtiger Unternehmer, der neben Umsätzen im Rahmen eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebes (§ 22 Abs 1 UStG 1972) auch andere Umsätze ausführt, Vorsteuern, die aus dem Einsatz von Maschinen des landwirtschaftlichen Betriebes samt Betriebsmitteln und anteiliger Gebäudeverwendung für die Ausführung der anderen (nicht § 22 Abs 1 UStG 1972 unterliegenden) Umsätze resultieren, nicht abziehen kann (Hinweis E 30.3.1987, 85/15/0215), wenn nicht von anderen Unternehmern der nichtlandwirtschaftlichen Unternehmertätigkeit zuordenbare Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer gelegt wurden (was eine Aufteilung von Vorsteuern iSd § 22 Abs 5 iVm § 12 Abs 7 UStG 1972 ermöglicht hätte).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989140067.X03Im RIS seit
14.01.2002