RS Vwgh 1990/10/23 89/11/0173

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Veröffentlicht am 23.10.1990
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

AVG §38;
IESG §1 Abs2 idF 1980/580;
IESG §7 Abs1 idF 1980/580;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/11/0267 E 2. Juli 1986 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Bindung an die im Konkursverfahren geltend gemachten Ansprüche, welche der Masseverwalter anerkannt hat, besteht für das Arbeitsamt nicht, da das Arbeitsamt in selbstständiger rechtlicher Beurteilung und freier Beweiswürdigung das Vorliegen eines gesicherten Anspruches iSd § 1 Abs 2 IESG zu prüfen hat. (Hinweis auf E vom 14.12.1979, 2920/78, VwSlg 9992 A/1979)

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989110173.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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