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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 238;Rechtssatz
Bei einer künstlerischen Betätigung liegt ein Unternehmerrisiko schon dann vor, wenn im Falle der unverschuldeten Unmöglichkeit, die Leistung zu erbringen, kein Anspruch auf Entgelt besteht (Hinweis E 19.2.1971, 47/69). Die fallweise Tragung von Reisekosten durch den Engagierenden veranlaßt zu keiner anderen Beurteilung (Hinweis E 17.5.1989, 85/13/0110).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989140102.X04Im RIS seit
23.10.1990