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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §22 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 200;Rechtssatz
Von einem Nebenbetrieb des landwirtschaftlichen Hauptbetriebes iSd § 22 Abs 4 UStG 1972 kann im konkreten Fall deshalb nicht gesprochen werden, weil das Schottervorkommen nicht vom Landwirt, sondern von einem anderen Unternehmer ausgebeutet wird. Bei der Beurteilung der Frage, ob die aus der Einräumung eines Abbaurechtes resultierenden Umsätze als "im Rahmen" des landwirtschaftlichen Betriebes iSd § 22 Abs 1 UStG 1972 ausgeführt wurden, ist ausschlaggebend, daß das ehemals und künftig landwirtschaftlich genutzte Grundstück dem Landwirt in wirtschaftlich ins Gewicht fallender Weise als Quelle für andere Einkünfte dient (Hinweis E 21.6.1977, 2420/76, VwSlg 5147 F/1977).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989140067.X02Im RIS seit
14.01.2002