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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §167 Abs2;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 221;Rechtssatz
Bei der Beurteilung von Werken als Kunstwerke stellt jede Entscheidung notwendigerweise eine Einzelentscheidung dar, die nicht ohne weiteres auf andere Sachgebiete übertragen werden kann (Hinweis E 20.6.1990, 86/13/0008). Dies gilt auch für die Notwendigkeit der Einholung und Ergänzung von Sachverständigengutachten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989140181.X03Im RIS seit
23.10.1990