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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Daß ein Tag der in den Zivildienst nicht einrechenbaren Zeit ein Sonntag ist, ist als notorischer Umstand von Amts wegen wahrzunehmen.
Schlagworte
Parteiengehör offenkundige notorische TatsachenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990110121.X01Im RIS seit
04.07.2001