Index
L66508 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §8;Rechtssatz
Mit dem Tod einer Person, die nach § 4 der Satzung der AgrG Schnifis die Aufnahme in die Mitgliederliste dieser Agrargemeinschaft beantragt hat, erlischt dieser höchstpersönliche Anspruch und mit ihm das Recht auf inhaltliche Erledigung des Antrages dieser Person auf Aufnahme in die Mitgliederliste. Die beschwerdeführende Ehegattin des verstorbenen Antragstellers, dessen Antrag auf Aufnahme in die Mitgliederliste der genannten Agrargemeinschaft mit dem angefochtenen Bescheid verweigert wurde, kann daher schon aus diesem Grund in ihren Rechten nicht verletzt sein, weshalb ihre Beschwerde gemäß § 34 Abs 1 VwGG und § 34 Abs 3 VwGG mangels Berechtigung zu ihrer Erhebung zurückzuweisen ist.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1987070183.X01Im RIS seit
23.10.1990