Ist die Abgrenzung zwischen Kunst und Kunstgewerbe strittig, so ist je nach Art der zu beurteilenden Arbeiten nicht schon in jedem Fall, wohl aber in Zweifelsfällen ein Sachverständigengutachten einzuholen (Hinweis E VS 26.11.1985, 83/14/0249 und E 29.5.1990, 89/14/0222).