Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 198;Rechtssatz
Die Merkmale für das Vorliegen einer künstlerischen Tätigkeit sind von der Beh unter Berücksichtigung eines repräsentativen Querschnittes der Arbeiten, die die steuerlich relevante Tätigkeit bildeten, zu beurteilen. Bei der Beurteilung von Werken als Kunstwerke stellt jede Entscheidung notwendigerweise eine Einzelentscheidung dar, die nicht ohne weiteres auf andere Sachverhalte übertragen werden kann (Hinweis E 20.6.1990, 86/13/0008).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989140068.X04Im RIS seit
23.10.1990