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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §167 Abs2;Rechtssatz
AusfzF, unter welchen Voraussetzungen Bürgschaften für Gesellschaften, an denen nahe Angehörige beteiligt sind, zum Betriebsvermögen (hier: einer OHG) gehören und Belastungen durch die Inanspruchnahme aus den Bürgschaften betriebliche Aufwendungen (Betriebsausgaben) darstellen (drohende Inanspruchnahme zur Bildung von Rückstellungen berechtigt) (hier: der betriebliche Zusammenhang wurde mit dem günstigen Mietzinsangebot des Schuldners begründet, für den gebürgt wurde; Hinweis E 21.2.1973, 148/72, VwSlg 4504 F/1973, ÖStZB 1973, 204, E 20.9.1988, 87/14/0168, ÖStZB 1989, 34).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990140080.X01Im RIS seit
23.10.1990