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L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §36 Abs1;Rechtssatz
Ein an die Agrarbehörde erster Instanz gerichtetes Schreiben mit dem Inhalt: "Im Auftrage des (Mitgliedes X) habe ich gegen den Vollversammlungsbeschluß der (Agrargemeinschaft Nachbarschaft Asten) vom 21.6.1987 termingerecht Einspruch erhoben. Ich bitte zu überwachen, daß dieser Beschluß auch seiner ordnungsgemäßen Erledigung zugeführt wird. Hochachtungsvoll!" ist nichts anderes als eine Benachrichtigung der Agrarbehörde von einem an anderer Stelle, nämlich bei einer Agrargemeinschaft, erhobenen Einspruch sowie das Ersuchen, dessen ordnungsgemäße Erledigung zu "überwachen". Ein solches Anbringen bei der Behörde stellt somit selbst keinen "Einspruch", also keine Minderheitsbeschwerde dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988070053.X01Im RIS seit
22.11.2001