Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Dem wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid kommt auch gegenüber der übergangenen Partei Rechtskraftwirkung zu, wobei gegen § 107 Abs 2 WRG verfassungsgesetzliche Bedenken nicht bestehen (Hinweis E 13.6.1989, 89/07/0091). Aus welchem Grund eine Partei in diesem Zusammenhang übergangen wurde, ist nach dem Gesetz nicht erheblich.
Schlagworte
Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990070140.X01Im RIS seit
03.12.2001