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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §288 Abs1 litd;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 196;Rechtssatz
Der Begründung einer Berufungsentscheidung, die für das Vorliegen von künstlerischen Leistungen eines Abgabepflichtigen die Verleihung des Professorentitels an diesen Abgabepflichtigen sowie das Schreiben eines bekannten Architekten an den steuerlichen Vertreter des Abgabepflichtigen für ausschlaggebend hält, mangelt die Schlüssigkeit.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989140020.X06Im RIS seit
23.10.1990