RS Vwgh 1990/10/23 89/14/0020

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Veröffentlicht am 23.10.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §288 Abs1 litd;
EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;
UStG 1972 §10 Abs2 Z8;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 196;

Rechtssatz

Der Begründung einer Berufungsentscheidung, die für das Vorliegen von künstlerischen Leistungen eines Abgabepflichtigen die Verleihung des Professorentitels an diesen Abgabepflichtigen sowie das Schreiben eines bekannten Architekten an den steuerlichen Vertreter des Abgabepflichtigen für ausschlaggebend hält, mangelt die Schlüssigkeit.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989140020.X06

Im RIS seit

23.10.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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