RS Vwgh 1990/10/23 89/11/0173

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Veröffentlicht am 23.10.1990
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

AVG §38;
IESG §7 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Bindung des Arbeitsamtes an gerichtliche Entscheidungen gem § 7 Abs 1 erster Satz IESG tritt nur im Rahmen der materiellen Rechtskraft der Entscheidung ein, sodaß hinsichtlich der vom Urteil nicht erfaßten Ansprüche auch keine bindende Wirkung bestehen kann (Hinweis E 13.2.1985, 84/11/0171).

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989110173.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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