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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs1 litb;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 216;Rechtssatz
Ausf, daß ein Verschulden der Partei daran, daß Tatsachen im abgeschlossenen Verfahren nicht geltend gemacht werden konnten, nicht auszuschließen gewesen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989140086.X02Im RIS seit
23.10.1990