RS Vwgh 1990/10/23 89/14/0086

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Veröffentlicht am 23.10.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §116 Abs2;
BAO §303 Abs1 litc;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 216;

Rechtssatz

Eine Nachforderung aus einer Prüfung der Schülerfreifahrtverrechnung durch die FLD ist kein Entscheid einer hiefür zuständigen Behörde über die Vorfrage, in welcher Höhe richtigerweise die Erlöse aus den Schülerfreifahrtsbeförderungsentgelten anzusetzen bzw Rückstellungen für der FLD zu hoch verrechnete Beträge zu bilden gewesen wären. Bei einer solchen Nachforderung handelt es sich nicht um einen öffentlich-rechtlichen Abspruch einer Behörde, sondern um eine privatrechtliche Kondiktion geleisteter, aber nicht geschuldeter Beförderungsentgelte seitens eines Vertragspartners.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989140086.X03

Im RIS seit

23.10.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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