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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §260 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 216;Rechtssatz
Entscheidet die FLD über eine Berufung gegen einen Bescheid, mit dem ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend eine der in § 260 Abs 2 lit a bis d BAO angeführten Angelegenheiten abgewiesen wurde, monokratisch, so verfällt eine solche Berufungsentscheidung der Aufhebung infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde (Hinweis E VS 30.1.1979, 1658/78, VwSlg 5340 F/1979).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989140086.X01Im RIS seit
23.10.1990