RS Vwgh 1990/10/24 90/13/0085

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Veröffentlicht am 24.10.1990
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §38 Abs4;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1991, 467;

Rechtssatz

Derjenige, der die Begünstigung des § 38 Abs 4 EStG 1972 in Anspruch nimmt, hat bereits im Verwaltungsverfahren darzutun, daß die Einkünfte nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt für die Verwertung (Werknutzung) des Urheberrechtes zugeflossen sind (Hinweis E 30.1.1990, 89/14/0212).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990130085.X04

Im RIS seit

24.10.1990

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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