RS Vwgh 1990/10/24 90/13/0089

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Veröffentlicht am 24.10.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §119 Abs1;
EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §45;

Rechtssatz

Gelingt es dem AbgPfl nicht, begründete Zweifel der Abgabenbehörde am Bestand einer Einkunftsquelle zu zerstreuen - und sei es deshalb, weil beispielsweise der Geschäftsherr ihm zur Verfügung stehende Unterlagen nicht herausgibt - , so ist die Abgabenbehörde nicht verhalten, den Verlustanteil eines atypischen stillen Gesellschafters bei Erlassung eines Vorauszahlungsbescheides zu berücksichtigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990130089.X01

Im RIS seit

24.10.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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