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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Gelingt es dem AbgPfl nicht, begründete Zweifel der Abgabenbehörde am Bestand einer Einkunftsquelle zu zerstreuen - und sei es deshalb, weil beispielsweise der Geschäftsherr ihm zur Verfügung stehende Unterlagen nicht herausgibt - , so ist die Abgabenbehörde nicht verhalten, den Verlustanteil eines atypischen stillen Gesellschafters bei Erlassung eines Vorauszahlungsbescheides zu berücksichtigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990130089.X01Im RIS seit
24.10.1990