RS Vwgh 1990/10/24 86/13/0032

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.10.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1991, 497;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/13/0011 E 19. Februar 1986 RS 2

Stammrechtssatz

Die Aufnahme von Darlehen zur Abdeckung von Ausgaben die an sich eine außergewöhnliche Belastung darstellen, ist noch keine Aufwendung. Erst die Darlehensrückzahlung kann - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - zu einer Steuermäßigung insoweit führen, als die Rückzahlungen das Einkommen eben dieses Jahres belasten.

Schlagworte

Fremdmittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1986130032.X03

Im RIS seit

24.10.1990

Zuletzt aktualisiert am

11.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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