RS Vwgh 1990/10/24 86/13/0032

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Veröffentlicht am 24.10.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §29;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1991, 497;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/13/0053 E 25. Februar 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Übt ein Abgabepflichtiger eine beratende Tätigkeit bzw die Tätigkeit eines selbständigen Handelsvertreters im Inland aus und verfügt er am Ort seiner Tätigkeit über eine Wohnung, so ist - wird nicht Gegenteiliges nachgewiesen bzw glaubhaft gemacht - die Annahme berechtigt, daß die Wohnung in bezug auf die im Inland ausgeübte Tätigkeit als Betriebsstätte anzusehen ist.

Schlagworte

Wohnung als Betriebsstätte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1986130032.X01

Im RIS seit

24.10.1990

Zuletzt aktualisiert am

11.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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