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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §29;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1991, 497;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/13/0053 E 25. Februar 1987 RS 1Stammrechtssatz
Übt ein Abgabepflichtiger eine beratende Tätigkeit bzw die Tätigkeit eines selbständigen Handelsvertreters im Inland aus und verfügt er am Ort seiner Tätigkeit über eine Wohnung, so ist - wird nicht Gegenteiliges nachgewiesen bzw glaubhaft gemacht - die Annahme berechtigt, daß die Wohnung in bezug auf die im Inland ausgeübte Tätigkeit als Betriebsstätte anzusehen ist.
Schlagworte
Wohnung als BetriebsstätteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1986130032.X01Im RIS seit
24.10.1990Zuletzt aktualisiert am
11.05.2010