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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §367 Z12 idF 1988/399;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 81/04/0026 E 25. März 1983 RS 1Stammrechtssatz
Mit der Verlegung des Betriebes eines konzessionierten Gewerbes erlangt der Konzessionsinhaber das Recht zur Ausübung der Konzession im neuen Standort. Damit geht das Recht des Konzessionsinhabers, das Gewerbe im bisherigen Standort auszuüben, unter. Wird demnach die bei einem Unternehmen des Personenbeförderungsgewerbes in dessen Standort auszuübende Tätigkeit nach einem anderen Standort verlegt, so ist jedenfalls dann, wenn die Verlegung nach einem Standort außerhalb der Gemeinde des bisherigen Standortes erfolgte - nur dies war im Beschwerdefall zu beurteilen -, der Tatbestand des § 49 Abs 2 GewO 1973 erfüllt. Die Tätigkeit im neuen Standort, auf den der Betrieb verlegt wurde, kann ungeachtet dessen, daß im § 89 Abs 2 GewO 1973 die Worte "am Standort" nicht enthalten sind, nicht als Gewerbeausübung im Sinne dieser Bestimmung angesehen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989030317.X02Im RIS seit
24.10.1990