RS Vwgh 1990/10/24 87/13/0081

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.10.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
70/02 Schulorganisation

Norm

EStG 1972 §34 Abs2;
SchOG 1962 §5 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 181;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/14/0218 E VS 30. Jänner 1990 VwSlg 6477 F/1990 RS 2

Stammrechtssatz

Beim Besuch öff Schulen - die von den Kindern der Mehrzahl der StPfl besucht werden - fällt kein Schulgeld an. Die Belastung eines StPfl durch Schulgeld für den Besuch einer Privatschule durch sein Kind ist daher eine außergewöhnliche Belastung iSd § 34 Abs 2 EStG 1972.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1987130081.X01

Im RIS seit

24.10.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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