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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Mit dem Einwand, daß das Gutachten nur "eine von mehreren möglichen Varianten" darstelle, zeigt der Besch keine im Rahmen der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle der Beweiswürdigung wahrzunehmende Rechtswidrigkeit auf.
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Sachverhalt Sachverständiger Gutachten freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990030194.X01Im RIS seit
24.10.1990