RS Vwgh 1990/10/24 90/03/0194

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.10.1990
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §52;
VwGG §41 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Mit dem Einwand, daß das Gutachten nur "eine von mehreren möglichen Varianten" darstelle, zeigt der Besch keine im Rahmen der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle der Beweiswürdigung wahrzunehmende Rechtswidrigkeit auf.

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Sachverhalt Sachverständiger Gutachten freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990030194.X01

Im RIS seit

24.10.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten