RS Vwgh 1990/10/25 88/06/0127

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Veröffentlicht am 25.10.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs3;
AVG §66 Abs4;

Rechtssatz

Nach st Rsp des VwGH wird selbst eine in erster Instanz tatsächlich unterlaufene Verletzung des Parteiengehörs durch die Gewährung des Parteiengehörs im Berufungsverfahren geheilt (Hinweis E 13.12.1979, 3175/79).

Schlagworte

Parteiengehör RechtsmittelverfahrenParteiengehör Verletzung des Parteiengehörs VerfahrensmangelHeilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988060127.X02

Im RIS seit

25.10.1990

Zuletzt aktualisiert am

10.05.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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