RS Vwgh 1990/10/25 89/06/0064

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Veröffentlicht am 25.10.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 lita;
VwGG §46 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1411/48 B 9. Mai 1949 RS 1

Stammrechtssatz

Eine die Dispositionsfähigkeit des Bfrs nicht ausschließende Krankheit kann nicht als Wiedereinsetzungsgrund gewertet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989060064.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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