RS Vwgh 1990/10/25 88/16/0148

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.10.1990
beobachten
merken

Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §11 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Beim Erwerb einer Eigentumswohnung zählen zur Besteuerungsgrundlage nicht nur die an den Wohnungseigentumsorganisator bezahlten Eigenmittel, sondern auch die vom Käufer übernommenen Verpflichtungen (sonstigen Leistungen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988160148.X10

Im RIS seit

25.10.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten