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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1955 §11 Abs1 Z1;Rechtssatz
Beim Erwerb einer Eigentumswohnung zählen zur Besteuerungsgrundlage nicht nur die an den Wohnungseigentumsorganisator bezahlten Eigenmittel, sondern auch die vom Käufer übernommenen Verpflichtungen (sonstigen Leistungen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988160148.X10Im RIS seit
25.10.1990