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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
StVO 1960 §5 Abs1;Rechtssatz
Nichtstattgebung
- Übertretung der Straßenverkehrsordnung 1960 - Entgegen der Ansicht des Antragstellers kann darauf, daß er durch einen bestimmten Gerichtsakt "in der Lage ist, nachzuweisen, daß auch eine Verwaltungsübertretung" (nach § 5 Abs 1 StVO) "nicht vorliegt", allenfalls erst bei Erledigung der gegen den angefochtenen Bescheid gerichteten Beschwerde Bedacht genommen werden.
Schlagworte
Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung BegründungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990020026.A01Im RIS seit
12.06.2001