Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die Beweiskraft eines SV-Gutachtens kann durch den Nachweis erschüttert werden, daß es mit den Denkgesetzen oder mit den Erfahrungen des täglichen Lebens in Widerspruch steht.
Schlagworte
Beweismittel SachverständigenbeweisAnforderung an ein GutachtenSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel SachverständigenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990040081.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
13.06.2010