RS Vwgh 1990/10/30 90/04/0127

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.10.1990
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §13 Abs1 Z1;
GewO 1973 §87 Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0719/80 E 20. Februar 1981 VwSlg 10375 A/1981 RS 1

Stammrechtssatz

Bei Prüfung der Frage der Erfüllung des im letzten Halbsatz des § 13 Abs 1 GewO 1973 vorgesehenen Tatbestandsmerkmales der Befürchtung, der Verurteilte werde die gleiche oder eine ähnliche Straftat bei Ausübung des Gewerbes begehen, ist zufolge der im Zusammenhang damit getroffenen gesetzlichen Anordnung sowohl auf die Eigenart der strafbaren Handlung als auch auf die Persönlichkeit des Verurteilten Bedacht zu nehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990040127.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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